In der Coronavirus-Testverordnung hat jeder Bürger mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland wöchentlich Anspruch auf eine Testung mittels PoC-Antigen-Test.

Dieses Instrument ist ein wesentlicher Bestandteil der Pandemiebekämpfung und gerade im Hinblick auf die aus anderen Gründen erforderlichen Öffnungen eine entscheidende Schutzmaßnahme. Dabei geht es sowohl um die bessere Aufdeckung und Unterbrechung von Infektionsketten als auch um die Zugangssteuerung zu Angeboten und Einrichtungen mit höheren Infektionsrisiken.

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FAQ: SARS-CoV2-Antigenschnelltest